7 gute Gründe für eine Anstellung

1. Arbeitsfähigkeit

Ein positiver HIV-Test sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus. Dank der neuen Medikamente und Therapien hat sich die Lebensqualität von Menschen mit HIV / Aids stark verbessert, und in der Regel wird ihre Arbeitsfähigkeit durch die Infektion nicht beeinträchtigt.

2. Diskriminierungsverbot

Verschiedene gesetzliche Grundlagen verbieten diskriminierende Handlungen am Arbeitsplatz. Ein Arbeitsklima ohne Diskriminierung ist für alle Mitarbeitenden von Nutzen, es wirkt sich positiv auf die Motivation, die Zufriedenheit, die Loyalität und die Leistung aus.

3. Fortschritte in der Medizin

Seit der Einführung der antiretroviralen Therapie Mitte der 1990er Jahre hat sich die Situation von Menschen mit HIV drastisch verändert. Menschen mit HIV / Aids in der Schweiz haben heute annähernd die gleiche Lebenserwartung wie HIV-negative Menschen.

4. Die 5. IV-Revision

Im Rahmen der 5. IV-Revision, die u.a. Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit vorsieht, werden zunehmend auch Diskriminierungen aufgrund einer chronischen Erkrankung zum Thema. Das erklärte Ziel der FEFI (Früherfassung, Frühintervention) ist es, den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin in einen anderen Arbeitsplatz zu integrieren.

5. Rechtsschutz

Das Schweizer Recht verpflichtet Arbeitgebende zum Diskriminierungs- und Datenschutz. Schutzbestimmungen finden sich in verschiedenen Gesetzen, so z.B. in Art. 27ff ZGB (Verletzung des Persönlichkeitsrechts), Art. 328 OR (Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers), Art. 336 OR (Kündigungsschutz), im Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz, sowie im Behindertengleichstellungsgesetz (sofern der Bund der Arbeitgeber ist).

6. Statistik

HIV / Aids betrifft vor allem Erwachsene im erwerbsfähigen Alter. Rund 70% der in der Schweiz lebenden Menschen mit HIV/Aids arbeiten und wiederum 70% davon sind voll erwerbstätig.

7. Übertragungsrisiko

Das HI-Virus gehört zu den schwer zu übertragbaren Krankheitserregern. Bei den üblichen Tätigkeiten am Arbeitsplatz besteht keine Ansteckungsgefahr, deshalb gibt es in der Schweiz im Prinzip keine verbotenen Berufe für Menschen mit HIV / Aids.