Eingliederungsmassnahmen
Dank den in der Medizin erzielten Fortschritten und der seit Mitte der 1990er Jahre verfügbaren hochwirksamen antiretroviralen Kombinationstherapie können Menschen mit HIV / Aids heutzutage in der Regel normal leben und arbeiten. Selbst Menschen, die Mitte der 1980er Jahre von ihrer Diagnose (die damals meist als Todesurteil interpretiert wurde) erfuhren, haben nun wieder Zukunftsperspektiven und viele von ihnen wollen (erneut) berufstätig sein.
Verschiedene staatliche und private Institutionen engagieren sich dafür, dass das berufliche Können von Menschen mit HIV / Aids der Arbeitswelt nicht verloren geht, sondern weiterhin genutzt werden kann.
Hier einige Beispiele:
MOVIS – www.movis.ch
Movis bietet Beratung und Unterstützung für Mitarbeitende, Führungskräfte und Personaldienste bei persönlichen, sozialen und gesundheitlichen Problemen in der Arbeitswelt. Das Ziel von Movis ist die Förderung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit sowie die berufliche und soziale Wiedereingliederung bei gefährdeter Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall.
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Betriebliche Sozialberatung / Mitarbeitendenberatung
- Case Management
- Gesundheitsmanagement.
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) – www.bsv.admin.ch
Das BSV sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den immer neuen Herausforderungen angepasst wird. Auf der Website finden sich Informationen und Dokumentationen in den Bereichen AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge (Pensionskassen), Erwerbsersatzordnung für Dienst Leistende und bei Mutterschaft sowie Familienzulagen.
Invalidenversicherung – www.ahv-iv.info/iv/
- Ein Informationsportal rund um die Invalidenversicherung
- Einen Überblick über die neuen Eingliederungsinstrumente der 5. IVG-Revision, u.a. eine Broschüre, die sich an Arbeitgebende richtet und häufige Fragen in Zusammenhang mit der 5. IVG-Revision, verschafft die Website der eidg. Invalidenversicherung IV.