Wer muss wissen, dass eine Mitarbeiterin HIV-positiv ist?
Die Tatsache, dass jemand HIV-positiv ist, ist eine höchstpersönliche und vertrauliche Information, die unter keinen Umständen ohne das ausdrückliche Einverständnis des / der Betroffenen oder ohne gerichtliche Anordnung weiter gegeben werden darf. Dieser Grundsatz ist im Datenschutzgesetz, im Zivilgesetzbuch und im Obligationenrecht festgehalten. Wer dagegen verstösst, begeht eine strafbare Persönlichkeits- und Datenschutzverletzung.